Ringbetrieb 2015 - Jahresrückblick

Mittels 88 Anzeigen bei der BH Murtal im vergangenen Jahr konnte der Nachweis erbracht werden, dass der Betrieb der Rennstrecke (wie auch in den Vorjahren) nicht dem Genehmigungsbescheid aus dem Jahr 2007 entspricht. Der Veranstaltungsbetrieb gleicht ganz im Gegenteil weitestgehend dem 2004 gescheiterten ersten Projekt Spielberg. Dass die BH Murtal die Benützung von nicht baugenehmigten Tribünen bewilligte und die Gemeindeführung von Spielberg nicht genehmigte Bauarbeiten am Ring tolerierte, darf nicht verwundern: Das Projekt Spielberg in seiner derzeitigen Form funktioniert nur, weil sämtliche zuständigen Behörden ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen. Dies führte dazu, dass "schlichtweg kein UVP-Verfahren und auch kein UVP-Feststellungsverfahren durchgeführt werden........ obwohl ein UVP-pflichtiges Vorhaben vorliegt" (VwGH-Urteil Ro 2014/06/0078-7 vom 5. November 2015). Und dies alles bei ca. 110.000 Zusehern, die im Jahr 2015 die diversen Veranstaltungen am Ring besuchten!