Ringbetrieb - August 2016
Auswertung
| Leq Tag 16h: | 65,3 dB |
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Anmerkungen
Der Motorrad-WM-Lauf MotoGP war zweifellos das markanteste Ereignis der laufenden Saison und das in mehrfacher Hinsicht: Wie bereits von der Formel 1 gewohnt, missachtete das Land Steiermark neuerlich ein eindeutiges Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (ZI. Ro 2014/06/0078 vom 5. November 2015) und verwehrte Nachbarn wiederum Parteistellung im Genehmigungsverfahren zur MotoGP - eine Vorgehensweise, die den deutlichen Anschein einer korrupten Banananerepublik erweckt. In dieselbe Kategorie fällt die Entscheidung des Landes Steiermark, die ÖNORM S 5021, eine Norm, die unter anderem die zulässige Schallbelastung für Siedlungsgebiete in Österreich regelt, bei Veranstaltungen beim Red Bull Ring schlicht für ungültig zu erklären. So konnten sowohl die Rennveranstaltung als auch die Konzerte am MotoGP-Wochenende ohne "lästige" Beteiligung von Nachbarn durchgeführt werden. Die behaupteten 40.000 Camper eröffneten ebenfalls neue Dimensionen der Unterhaltung: Lautstarke Musikanlagen und mit Schalltrichtern ausgerüstete Motorsägen sorgten für eine bisher unbekannte Lärmbelastung bei Tag und in der Nacht. Bei diesen Rahmenbedingungen sind die 35% Aufschnitt bei den angeblichen 215.850 Zusehern (160.000 werden der Wahrheit näher kommen) eine Lappalie.
